ADR - Gefahrenguttransporte

Wir befördern ADR Gefahrengüter fasst aller Klassen in ganz Europa, ausgenommen Radioaktiver und Explosiver Güter.

Aufstellung der gefahrenen ADR-Klassen:

  • 2 – Gase
  • 3 – Brennbare Flüssigkeiten
  • 4.1 – Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe
  • 4.2 – Selbstentzündbare Materialien
  • 4.3 – Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • 5.1 – Oxidationsmittel
  • 5.2 – Organische Peroxide
  • 6.1 – Giftige Stoffe
  • 6.2 – Infektiöse Stoffe
  • 8 – Ätzende Stoffe
  • 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Der Transport von ADR-Gefahrengütern erfordert die Erfüllung von mehreren Grundsätzen die im internationalen ADR - Übereinkommen festgelegt wurden. Daher müssen alle Fahrzeuge über eine

zusätzliche ADR-Ausrüstung verfügen, LKW-Fahrer müssen einen entsprechenden ADR-Kurs bestehen, die Ware muss entsprechend auf dem LKW gesichert sein und es müssen rechtliche Standards erfüllt werden. All diese Ansprüche erfüllt unser Unternehmen.

Strenge Regelungen umfassen Bedingungen für: eine korrekte Kennzeichnung der Ware, Art der Verpackung, Transport, Lagerung, entsprechende Sicherheitsmittel bei der Beförderung und beim Umsatz. Um den europäischen Anforderungen gerecht zu werden, erhielt unser Unternehmen vom Transportministerium das Zertifikat - Berater für die Beförderung gefährlicher Güter ADR-DGSA, einträchtig mit der EU-Richtlinie.

In diesem Bereich arbeiten wir zusammen mit vielen führenden Herstellern in der Chemieindustrie und Speditionspartnern in ganz Europa.